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Vorteile auf einen Blick

Mit dem REVOR Freizügigkeitskonto den Vorsorgeschutz erhalten

  • Das Freizügigkeitsguthaben bleibt dem Vorsorgezweck erhalten.
  • Es wird ein Vorzugszinssatz gewährt.
  • Keine Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit.
  • Keine Verrechnungssteuer.
  • Die Kapitalauszahlungen unterstehen einer günstigen Sonderbesteuerung.
  • Möglichkeit der Investition in Wertschriften.
  • Kombinierbar mit einer Invaliden- und/oder einer Überlebenszeitrente.
  • Nach Ablauf kann mit dem ausbezahlten Kapital eine private Rente erworben werden.

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