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Mit dem REVOR Freizügigkeitskonto den Vorsorgeschutz erhalten
- Das Freizügigkeitsguthaben bleibt dem Vorsorgezweck erhalten.
- Es wird ein Vorzugszinssatz gewährt.
- Keine Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit.
- Keine Verrechnungssteuer.
- Die Kapitalauszahlungen unterstehen einer günstigen Sonderbesteuerung.
- Möglichkeit der Investition in Wertschriften.
- Kombinierbar mit einer Invaliden- und/oder einer Überlebenszeitrente.
- Nach Ablauf kann mit dem ausbezahlten Kapital eine private Rente erworben werden.

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