|
Auf der eingebrachten Freizügigkeitsleistung wird ein Vorzugszins entrichtet. Der Vorsorgenehmer erhält bei Eröffnung des Kontos einen Freizügigkeitsausweis. Ende Jahr wird ihm ein Kontoauszug sowie bei der Auflösung des Kontos eine Austrittsabrechnung zugesandt.

Wenn Sie von einem zusätzlichen Ertragspotenzial profitieren möchten, besteht beim REVOR Freizügigkeitskonto die Möglichkeit der Anlage in Wertschriften. Dazu stehen fünf BVG-konforme Anlagegruppen der Credit-Suisse-Anlagestiftung zur Verfügung, «Mixta-BVG Basic», «Mixta-BVG Defensiv» (Richtwert 25% Aktienanteil), «Mixta-BVG» (Richtwert 35% Aktienanteil), «Mixta-BVG Maxi» (Richtwert 50% Aktienanteil).
Weitere Informationen und monatlich aktualisierte Factsheets finden Sie mit diesem Link auf der Website der Credit Suisse.
Daneben steht Ihnen auch der «Mixta Optima25» der IST-Anlagestiftung (Richtwert 25% Aktienanteil) zur Verfügung.
Monatsberichte IST Mixta-Optima 25
Aktuelle CSA Kurse
Aktuelle IST Kurse

Auf Wunsch des Vorsorgenehmers kann das REVOR Freizügigkeitskonto eine Invaliden- und/oder eine Überlebenszeitrente beinhalten. Die Invalidenrente wird nach einer Wartefrist von 360 Tagen ausgerichtet. Und zwar so lange, bis der Versicherte wieder erwerbsfähig ist, längstens aber bis zum Pensionierungsalter. Das Freizügigkeitskapital bleibt erhalten und wird spätestens bei Erreichen des AHV-Alters inklusive der aufgelaufenen Zinsen ausbezahlt.
Die Überlebenszeitrente erhalten die Hinterbliebenen vom Todestag bis zum Zeitpunkt, an dem der Versicherte das Pensionierungsalter erreicht hätte. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen das am Todestag vorhandene Freizügigkeitskapital des Vorsorgenehmers als Kapitalauszahlung. An Stelle der Rente können die Hinterbliebenen den Barwert aller noch fällig werdenden Renten als Kapital beziehen.

|